Zulässig sind Ortswechsel ohne Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten oder Gründe und ohne Angabe der Gründe im gesamten Staatsgebiet.
Ab dem 1. Mai 2022 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU (3G oder 2G) für den Zugang zu den Aktivitäten, für die es bisher erforderlich war, nicht mehr nötig.
Ab dem 1. Juni 2022 wird für die Einreise aus dem Ausland kein 3G digitales COVID-Zertifikat der EU und kein digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular mehr benötigt.
Sie finden alle Details im Bereich FAQ, am Ende der Seite.